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Energiesparen
wird belohnt
Fördergelder für Energiesparer

Die hohen Preise für Öl und Gas lassen viele Hausbesitzer und solche,
die es werden wollen verstärkt über Alternativen nachdenken.

Welche Fördergelder für moderne Heizungsanlagen, Solarstrom und Dämmtechniken beantragt werden können, verrät das Bundesumweltministerium in der kostenlosen Broschüre
"Geld vom Staat für Energiesparen und erneuerbare Energien".
Zu bestellen unter der Rufnummer (0 18 88) 3 05 / 33 55.

Die Informationen können auch online in einer Datenbank abgerufen
und nach Bundesländern vorsortiert werden unter:
www.energiefoerderung.info

Jetzt Antrag für Solaranlagen!

Seit dem 1.1.2004 werden Neubauten von Solaranlagen bis zu einer Größe von 200 qm mit 110 € / qm gefördert. Für jeden weiteren angefangenen qm, der darüber hinaus installiert wird, ist eine Förderung von 60 € / qm möglich. Diese 60 € / qm sind auch bei Erweiterungen von bestehenden Anlagen möglich.
Ab dem 1. Juni 2004 können Solarkollektoranlagen nur gefördert werden, wenn der jährliche Kollektorertrag mindestens 525 kWh / m² bei einem solaren Deckungsanteil von 40 % beträgt und die Sonnenkollektoren die Kriterien des Umweltzeichens RAL-ZU 73 - Blauer Engel - erfüllen. (Flächenbezug entsprechend DIN V 4757-4)
(Quelle: ARD Ratgeber Technik. Sendung vom 24.10.2004)

Hier können wir Ihnen nur eine kleine Übersicht geben, welche Förderprogrmme es von der Bundesregierung und der Landesregierung Hessen gibt. Für genauere Informationen und die genauen Texte der einzelnen Richtlinien und Verordnungen können Sie auf den jeweiligen Internetseiten der unten aufgeführten Ministerien nachlesen.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Hessisches Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Anträge)
Ein Förderkatalog mit einer Übersicht über zahlreiche Förderungen

Es werden hauptsächlich Projekte gefördert, die auf erneuerbare Energien setzen. Bekannt geworden ist das 100.000 Dächer Programm der Bundesregierung, dass den Bau von Solaranlagen fördert. Es können bis zu 110 Euro pro angefangenen Quadratmeter beantragt werden.

Förderung von Pelletkessel

Zuschüsse werden nur für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 8 und maximal 100 kW sowie einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 88 % gewährt. Der Zuschuss beträgt 60 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.700 Euro bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %. Für Primäröfen ohne Wärmedämmung mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %, die konstruktionsbedingt auch Wärme an den Aufstellraum abgeben, beträgt der Zuschuss mindestens 1.000 Euro. Die Anlagen müssen mit einer Leistungs- und Feuerungsregelung sowie einer automatischen Zündung ausgestattet sein und bei Anlagen bis 50 kW ist erforderlich, dass es sich um eine Zentralheizungsanlage handelt. Infos bei der Bafa.

Förderung von Erdgasheizungen

Die EAM Energie AG unterstützt Heizungsmodernisierer, die ihre alte Ölheizung bis zum 31.12.2004 durch eine Erdgasheizung ersetzen. Von der Förderung ausgenommen sind Neubauten und die Modernisierung bereits bestehender Erdgasheizungen.
Wenn Sie im Versorgungsgebiet der EAM Energie AG wohnen, können Sie vom Förderprogramm “Startgeld” profitieren.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Gebäudeart.











Für Ein- und Zweifamilienhäuser

Für Mehrfamilienhäuser mit Zentralheizung
- 3 bis 5 Wohneinheiten
- 6 bis 11 Wohneinheiten
- 12 bis 23 Wohneinheiten
- mehr als 23 Wohneninheiten bei

Mehrfamilienhäusern mit Etagenheizung (je eingebauter neuer Gasetagenheizung)
500,00 Euro.


750,00 Euro
1.000,00 Euro
1.250,00 Euro
1.500,00 Euro

500,00 Euro.


Sie erhalten immer aktuelle Informationen über eventuelle Kreditprogramme der Bundesregierung für Wohnraummodernisierung auf www.bundesregierung.de.

Selbstverständlich stehen auch wir zur Verfügung, sollten Sie Fragen haben. Wir beraten Sie gerne.